Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Das ÜK-Programm umfasst insgesamt 8 ÜK-Tage, deren 6 Tage in Präsenzunterricht.

Die Einteilung zum überbetrieblichen Kurs erfolgt unter Berücksichtigung der Schultage der Lernenden. Das Dokument „ÜK-Kalenderwochen“ gibt Auskunft in welchen Kalenderwochen die einzelnen ÜK-Tage stattfinden werden.

Der Besuch der ÜK ist obligatorisch. Bei Absenzen werden die Lernenden zum Nachhol-ÜK aufgeboten. Der Nachhol-ÜK findet samstags statt, um Terminkonflikten mit der Berufsfachschule vorzubeugen.
Gemäss Kursordnung ist bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen jeweils ein Arztzeugnis einzureichen.

ÜK Kompetenznachweise

Während der Ausbildung absolvieren die Lernenden zwei ÜK-Kompetenznachweise (ÜK-KN), welche durch die ÜK-Leitenden bewertet werden. Jeder ÜK-KN besteht aus
– drei Zertifikatstests und
– einem Transferauftrag.

Für die Umsetzung beider Transferaufträge steht den Lernenden ein Zeitbudget von insgesamt 30 Stunden (15 Stunden je Transferauftrag) zur Verfügung, das sie im Betrieb nutzen können. Sollten die Lernenden mehr Zeit benötigen, stellen sie die Transferaufträge ausserhalb ihrer Arbeitszeit fertig.
Es empfiehlt sich, die Zeiten gut zu planen und genügend Zeitreserve für die Publikation und definitive Einreichung der Prüfungsleistung einzuplanen.

Es gelten folgende verbindliche Abgabefristen:

Generation 2025-2027

ÜK-KN2 inkl. den 3 geforderten Zertifikatstests      

Freitag, 09. April 2027, 12.00 Uhr

Generation 2026-2028

ÜK-KN1 inkl. den 3 geforderten Zertifikatstests

Freitag, 21. Mai 2027, 12.00 Uhr

ÜK-KN2 inkl. den 3 geforderten Zertifikatstests

Freitag, 07. April 2028, 12.00 Uhr

Vollständige Prüfungsleistung und deren Einreichung

Eine vollständige Prüfungsleistung (ÜK-KN) besteht aus den Ergebnissen der Zertifikatstests und dem entsprechenden Werk. Die Einreichung erfolgt direkt über Konvink. Hierzu steht den Lernenden ein persönlicher virtueller Prüfungsraum zur Verfügung.

Abzug bei nicht termingerechter Einreichung

Eine verspätete Abgabe der Prüfungsleistung wirkt sich in der Endnote aus (Abschnitt „Abzug bei nicht termingerechter Einreichung“ im Bewertungsbogen).
Werden keine oder unvollständige Prüfungsleistungen eingereicht, wird der ÜK-KN mit der Note 1.0 bewertet. Es herrscht keine Toleranz!

Plagiate

Die Übernahme fremder Texte und Ideen, ohne diese klar auszuweisen, stellt eine Verletzung der Urheberrechte dar (Plagiat). Ein Plagiat verstösst gegen die Prüfungsordnung und wird in der Bewertung entsprechend sanktioniert.

Für Lernende, welche im zweiten oder dritten Semester die Attestausbildung antreten, wird ein Spezial-ÜK angeboten.

Bei Eintritt ins 2. Semester deckt der Spezial-ÜK die Inhalte des ÜK 1-4 ab. Anschliessend werden die Lernenden regulär in die ÜK 5 – 8 eingeteilt.

IGKG Züri

Eine Anmeldung für die ÜK ist in der Regel nicht notwendig. Wir übernehmen die Daten aus DBLAP2 sobald der Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich (MBA) erfasst ist. Bei kurzfristigem Lehrvertragsabschluss bei Schulbeginn sind wir dankbar für die direkte Meldung an uns.

Die Kursleitenden sind Referenten und Referentinnen, die über Erfahrungen in der kaufmännischen betrieblichen Ausbildung verfügen und eine spezifische ÜK-LeiterInnen-Schulung absolviert haben. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Anforderungsprofil“. Das Anforderungsprofil gilt auch für die nicht branchenbezogene EBA-Ausbildung.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Michel Rippstein gerne zur Verfügung:

ÜK-Leitende

David Baumgartner

Melanie Siegenthaler

Nadine Burgener

Matthias Schmutz